Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website bedeutet
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – also so, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie problemlos nutzen können.
Was viele nicht wissen:
Die Anforderungen gelten auch für kleinere Anbieter, z. B. Onlineshops oder Dienstleister mit digitalen Angeboten.
Was bedeutet das konkret?
Barrierefreiheit bedeutet unter anderem:
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Verwendung ausreichender Farbkontraste
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Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder
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Sicherstellung der Bedienbarkeit mit der Tastatur
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Bereitstellung von Untertiteln für Videos
Einfache, gut verständliche Sprache
und vieles andere mehr...
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Internationale Standards definieren die Vorgaben
Das World Wide Web Consortiums (W3C) hat mit dem WCAG 2.1 Standards zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten definiert. Mit der Anwendung stellen Sie sicher, dass Ihre Website allen Nutzern zugänglich und gleichzeitig gesetzeskonform ist:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind auf Seiten des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik verständlich zusammengefasst:
Wie wird Ihre Website barrierefrei? Ein Gespräch kann Klarheit bringen.
Warum es sich lohnt, jetzt zu handeln:
✔ Gesetzeskonformität vermeidet Abmahnungen ✔ Verbesserte Nutzererfahrung für alle ✔ Vorteile fürs Google-Ranking ✔ Zukunftssicher & inklusiv
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